Liebe TVGHler*innen,
am 04.03.2022 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Wir möchten Euch an dieser Stelle kurz die uns betreffende Änderungen vorstellen:
Sportaktivitäten unterliegen einheitlich der 3G-Regelung. Für Jugendliche gelten folgende Vereinfachungen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Diese Regeln gelten für alle Trainingsangebote.
Am 19.03.2022 läuft die aktuelle Coronaschutzverordnung aus und tritt somit außer Kraft.
Wer sich detailiert informieren möchte, schaue bitte in die Coronaschutzverordnung (Link) oder auf den Seiten des Landessportbundes NRW (Link), dort werden sehr viele Informationen zur Verfügung gestellt.
Bei allen Fragen rund um das Thema steht Euch Marc Gronsfeld (eMail) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bleibt gesund – wir informieren Euch, wenn es wieder Neuigkeiten gibt,
Euer TV Gut-Heil 1895 Krefeld e. V.