Liebe TVGHler*innen,
am 13.01.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Für unser Sportangebot sind einige signifikante Änderung zu beachten:
Es gilt für den Sport in geschlossenen Räumen weiterhin, dass die Teilnehmer 2G+ erfüllen müssen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten 3 Monaten von einer Infektion genesen sind.
Eine sogenannte Testung vor Ort, wie sie in der aktuellen CoronaSchVO für bestimmte Gruppen und Veranstaltungen durch beaufsichtigte Selbsttests erwähnt wird, kann der TV Gut-Heil leider nicht anbieten. Wir bitten daher alle Mitglieder, die übrigen Testmöglichkeiten -wie beispielsweise den kostenfreien Bürgertest- zu nutzen.
Weiterführende Informationen findet Ihr auch auch in unseren Corona-News 1/2022.
Bei allen Fragen rund um das Thema steht euch Marc Gronsfeld (eMail) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bleibt gesund und sportlich,
Euer TV Gut-Heil 1895 Krefeld e. V.