Liebe TVGHler*innen,
wir möchte Euch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es am 30.12.2021 eine Überarbeitung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben hat.
Hiernach gilt für den Sport in geschlossenen Räumen, dass die Teilnehmer 2G+ erfüllen müssen. Also im Normalfall bedeutet dies, dass man geimpft oder genesen ist und zusätzlichen einen tagesaktuellen Schnelltest oder einen PCR-Test nicht älter als 48h vorweisen muss. Für alle weiteren Details und umfassende Erläuterungen zur aktuellen Situation verweisen wir auf die Seite des Landessportbundes NRW. Hier werden alle wichtigen Punkte rund um das Thema „Sport“ dargestellt.
Den Text der aktuell gültigen Verordnung (Stand 30.12.2021) findet Ihr hier: CoronaSchVO (externer Link).
Bei allen Fragen rund um das Thema steht euch Marc Gronsfeld (eMail) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bleibt gesund und haltet euch bitte an die gültigen Regelungen,
Euer TV Gut-Heil 1895 Krefeld e. V.